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Häufig gestellte Fragen

Information

Ja, internationale Investoren werden in Montenegro genauso behandelt wie inländische Investoren.

Für ausländische Käufer gibt es beim Immobilienerwerb in Montenegro keine Einschränkungen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind zum Immobilienerwerb berechtigt. Allerdings können Ausländer landwirtschaftliche Flächen nicht direkt erwerben; sie müssen dies über ein in Montenegro registriertes Unternehmen tun.

Wenn Sie in Montenegro Wohneigentum besitzen, können Sie auf Grundlage dieses Eigentums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, solange Sie Eigentümer der Immobilie bleiben.

Eine weitere gängige Methode, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist eine Arbeitserlaubnis. Sie können entweder bei einem lokalen Unternehmen angestellt werden oder Ihr eigenes Unternehmen gründen und sich selbst beschäftigen. Die Gründung eines Unternehmens kostet einmalig etwa 500 €, die laufenden monatlichen Kosten betragen etwa 200 €.

Sollten Sie beim Immobilienkauf bei uns Hilfe bei Ihrem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, können wir Sie mit unserem Partner in Verbindung bringen, der auf diesen Prozess spezialisiert ist. Er wird Sie durch jeden Schritt führen, einschließlich der Bereitstellung einer Liste der erforderlichen Dokumente, der Organisation beglaubigter Übersetzungen und der Terminvereinbarung für Besuche bei verschiedenen Verwaltungs-, medizinischen, Einwanderungs- und Ministerien sowie Banken. Die Servicegebühren werden Ihnen direkt mitgeteilt.

In Montenegro kümmern sich Notare um die rechtlichen Aspekte von Immobilientransaktionen, sodass die Beauftragung eines Anwalts optional ist. Obwohl die Anwaltsgebühren im Allgemeinen hoch sind (oft ab 1.000 €) und ihre Sorgfaltspflicht der eines Notars ähnelt, reicht es möglicherweise aus, wenn der Notar Standardprüfungen durchführt. Zu diesen Prüfungen gehört die Überprüfung der Grundbuchunterlagen am Tag der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, um sicherzustellen, dass keine Pfandrechte oder Probleme mit der Immobilie bestehen.

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und können online auf der Website der Notarkammer eingesehen werden: [http://notarskakomora.me/notarska-sluzba/notarska-tarife](http://notarskakomora.me/notarska-sluzba/notarska-tarife). Diese Gebühren sind vom Käufer zu zahlen. Bei Transaktionen über 120.000 € erhöhen sich die Notargebühren um 10 € pro weitere 15.000 € Transaktionswert, wobei die Höchstgebühr 5.000 € beträgt.

Der Käufer muss zudem die mündliche Übersetzung des Vertrags durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in seine Muttersprache oder Englisch bezahlen. Diese kostet in der Regel unter 200 Euro.

Der Erwerb einer Immobilie in Montenegro umfasst typischerweise diese Schritte:

  1. Immobiliensuche: Arbeiten Sie mit einer vertrauenswürdigen Immobilienagentur zusammen, um Immobilien zu finden, die Ihren Präferenzen entsprechen.
  2. Rechtliche Überprüfung: Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Due-Diligence-Prüfung, um einen eindeutigen Eigentumsanspruch sicherzustellen und sämtliche rechtlichen Probleme zu lösen (unsere Agentur bietet diesen Service für Kunden kostenlos an und kann ihn auch über einen Notar arrangieren).
  3. Vorvertrag: Schließen Sie einen Vorvertrag ab und leisten Sie eine Anzahlung, in der Regel in Höhe von 10% des Immobilienpreises (optional).
  4. Endgültiger Vertrag: Schließen Sie den Kaufvertrag im Beisein eines Notars ab.
  5. Grundbucheintrag: Eintragung der Immobilie beim örtlichen Grundbuchamt; dies wird normalerweise vom Notar durchgeführt. Der Käufer zahlt eine Eintragungssteuer und die Dokumente werden auf den Namen des neuen Eigentümers übertragen.

Immobilienbesitz wird in Montenegro über das örtliche Grundbuchamt registriert. Dieser Vorgang wird in der Regel von einem Notar (oder optional von einem Anwalt oder einer Immobilienagentur) durchgeführt und erfordert die Vorlage des unterzeichneten Kaufvertrags sowie eines Nachweises über die Zahlung der Grunderwerbsteuer.

 

  • Anwaltskosten: Belaufen sich im Allgemeinen auf 1–21 TP3T des Immobilienpreises.
  • Notargebühren: Ungefähr 0,01–0,051 TP3T des Immobilienpreises.
  • Maklergebühren: Normalerweise 3–51 TP3T des Immobilienpreises, vom Verkäufer zu zahlen.
  • Grundstücksvermessung: Optional, aber empfohlen, um die Grenzen und den Zustand des Grundstücks zu überprüfen.

Berücksichtigen Sie die folgenden Faktoren:

  1. Lage: Küstenstädte wie Budva, Tivat und Kotor sind für ihre natürliche Schönheit und ihre Attraktivität für Touristen bekannt.
  2. Zweck: Bestimmen Sie, ob die Immobilie dem persönlichen Gebrauch, der Vermietung oder als Investition dient.
  3. Zustand: Ältere Immobilien müssen möglicherweise renoviert werden, während Neubauten über moderne Annehmlichkeiten verfügen.
  4. Rechtssicherheit: Stellen Sie sicher, dass die Immobilie einen eindeutigen Eigentumstitel hat und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Montenegro ist zwar noch kein Mitglied, steht aber kurz vor einem zukünftigen EU-Beitritt, da es den Euro eingeführt und die Mitgliedschaft beantragt hat. Das Land hat bereits große Fortschritte bei der Angleichung an EU-Standards gemacht. Dies macht es zu einem günstigen Zeitpunkt, um über frühzeitige Investitionen nachzudenken, insbesondere in Immobilien, da die Immobilienwerte nach dem offiziellen EU-Beitritt voraussichtlich erheblich steigen werden.

Über Steuern

Montenegro hat einige der niedrigsten Grundsteuersätze Europas. Die Grundsteuer beträgt zwischen 0,251 und 11 TP3T jährlich und wird sowohl auf Gebäude als auch auf Grundstücke erhoben. Für die Nutzung der Immobilie fallen zusätzliche Steuern an. Auf Immobilienverkäufe wird eine Kapitalertragsteuer erhoben, zusammen mit Steuern auf Mieteinnahmen, die unabhängig von der Häufigkeit der Vermietung jährlich zu zahlen sind. Käufer müssen bei Grundstückskäufen eine Übertragungssteuer von 31 TP3T zahlen, die deutlich niedriger ist als in Europa.

Die Übertragungssteuersätze in Montenegro richten sich nach dem Wert der Immobilie:

  • Für Immobilien bis zu 150.000 € fällt eine Grunderwerbsteuer von 3% an.
  • Für Immobilien mit einem Wert zwischen 150.000 und 500.000 Euro beträgt die Steuer 4.500 Euro zuzüglich 5% des Betrags, der 150.000 Euro übersteigt.
  • Bei Immobilien über 500.000 € fallen 22.000 € zuzüglich 6% des Betrags über 500.000 € an.

 

In Montenegro beträgt der normale Einkommensteuersatz 151 TP3B, wobei niedrigere Gehaltsschwellen mit einem ermäßigten Satz von 91 TP3B besteuert werden.

Die jährliche Grundsteuer in Montenegro variiert je nach Marktwert der Immobilie und liegt zwischen 0,251 TP3T und 1,01 TP3T. Für Luxusimmobilien wie Hotels in Küstengebieten können höhere Sätze von bis zu 51 TP3T gelten.

Ausländer haben in Montenegro vor allem über größere Banken mit Niederlassungen im Land Zugang zu Hypotheken. Im Allgemeinen ist für diese Kredite erforderlich, dass der Kreditnehmer in Montenegro beschäftigt ist. Typische Kreditbedingungen sind:

  • Maximale Rückzahlungsdauer von 25 Jahren.
  • Darlehensbeträge bis zu 50% des Immobilienwertes oder 300.000 €, je nachdem, welcher Betrag geringer ist.
  • Obligatorische private Hypothekenversicherung.

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